Innengruppen Tatzelwurm Reinach
Montag bis Donnerstag 08:45 - 11:15h
Das Spielgruppenlokal befindet sich in der "Gautschi Villa" Alzbachstrasse 27, 5734 Reinach
Eingang befindet sich auf der rechten Seite.
Die Anzahl der Gruppen und Halbtage kann sich ändern und ist daher ohne Gewähr, da sie vom aktuellen Anmeldestand abhängig ist. In der Spielgruppe befinden sich etwa 8 bis 12 Kinder. Für grössere Gruppen ab acht Personen erfolgt die Betreuung in der Regel jeweils zu zweit.
Preise
Die Kosten für die Spielgruppe werden vierteljährlich berechnet und sind nach der vierwöchigen Probezeit fällig. Ein halber Tag kostet 30.00 Franken. Für jeden zusätzlichen gebuchten Halbtag wird der gleiche Betrag erneut in Rechnung gestellt.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Finanzierung? Üblicherweise übernimmt die Gemeinde einen Teil der Betreuungskosten. Für die Berechnung des Anspruchs sind das steuerbare Einkommen und das Vermögen ausschlaggebend. Um finanzielle Hilfe zu beantragen, kontaktieren Sie bitte Ihre Wohngemeinde.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular auf unserer Homepage.
Verbindlichkeit
Die Teilnahme in der Spielgruppe ist mit der Anmeldung bis zum Ende des laufenden Schuljahres verbindlich.
Deutschkenntnisse
Auch Kinder ohne Deutschkenntnisse sind willkommen. Unsere Spielgruppenleiterinnen besitzen eine Zusatzausbildung in Sprachförderung. Die endgültige Aufnahme wird von den Spielgruppenleiterinnen in Absprache mit Ihnen nach der Probezeit entschieden. Wir empfehlen Ihnen auch den Besuch eines Muki-Deutschkurses. Impuls-Zusammenleben
Eintritt / Probezeit
Grundsätzlich ist der Eintritt ab dem dritten Lebensjahr möglich. In Ausnahmefällen dürfen auch Kinder ab 2,5 Jahren die Spielgruppen besuchen. Über deren Aufnahme entscheidet die Spielgruppenleiterin nach einer Probezeit. Beim Neueintritt dient der erste Monat als Probezeit. Bei einem Austritt in dieser Phase werden nur die tatsächlich besuchten Lektionen berechnet. Ein Beitritt zur Spielgruppe während des laufenden Jahres ist nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung und bei Verfügbarkeit freier Plätze möglich.
An-/ Abwesenheiten
Die Zahlungen müssen unabhängig von der Anwesenheit des Kindes erfolgen, das heißt, der für das Kind reservierte Platz wird bezahlt. Bei Abwesenheit des Kindes wegen Ferien, Krankheit oder Unfall ist eine direkte Abmeldung bei der Spielgruppenleiterin erforderlich.
Austritt
Ein Rücktritt ist nur durch eine schriftliche Kündigung am Ende eines Quartals möglich. Diese muss der Geschäftsleitung vorgelegt werden. Eine Rückerstattung von Beiträgen erfolgt nicht.
Versicherung
Die Kinder sind in der Spielgruppe nicht versichert. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Versicherung
Die Kinder sind in der Spielgruppe nicht versichert. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Ferien
Die Ferien richten sich nach dem Schulkalender. Eine Ausnahme bildet der 1. Mai; an diesem Tag findet der reguläre Spielgruppenbetrieb statt, während die Schulen geschlossen sind.