Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Spielgruppen Kulm GmbH

 

 

1. Preise und Zahlungsmodalitäten

  • Die Kosten für die Spielgruppe werden vierteljährlich berechnet und sind nach Ablauf der vierwöchigen Probezeit zur Zahlung fällig.
  • Bei ausbleibender Zahlung erfolgt zweimal eine Mahnung; hierfür wird jeweils eine Mahngebühr von CHF 25.– erhoben. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, wird das Kind vom Spielgruppenbetrieb ausgeschlossen. Der ausstehende Betrag bleibt weiterhin geschuldet.
  • Die aktuellen Preise sind bei den jeweiligen Spielgruppenstandorten zu entnehmen.
  • Für jeden zusätzlich gebuchten Halbtag wird der entsprechende Betrag erneut in Rechnung gestellt.
  • In der Regel übernimmt die Wohngemeinde einen Teil der Betreuungskosten. Grundlage für die Berechnung sind das steuerbare Einkommen und das Vermögen. Eltern wenden sich für ein entsprechendes Gesuch direkt an ihre Wohngemeinde.

 

2. Anmeldung

  • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Anmeldeformular auf der Homepage.
  • Im Falle einer Anmeldung und des Nichterscheinens zum Beginn der Spielgruppe wird eine Rechnung über den administrativen Aufwand in Höhe von CHF 50.– ausgestellt.

 

3. Verbindlichkeit

  • Durch die Bestätigung der Anmeldung verpflichten sich die Eltern zur Teilnahme ihres Kindes bis zum Schuljahresende.

 

4. Deutschkenntnisse

  • Auch Kinder ohne Deutschkenntnisse sind herzlich willkommen.
  • Die Spielgruppenleiterinnen verfügen über eine Zusatzausbildung in Sprachförderung.
  • Es wird empfohlen, zusätzlich einen Muki-Deutschkurs zu besuchen.

 

5. Eintritt und Probezeit

  • Der Eintritt ist grundsätzlich ab dem vollendeten dritten Lebensjahr möglich.
  • In Ausnahmefällen können auch Kinder ab zweieinhalb Jahren aufgenommen werden.
  • Der erste Monat gilt als Probezeit. Bei Austritt während dieser Phase werden nur die tatsächlich besuchten Lektionen berechnet.
  • Die endgültige Aufnahme erfolgt nach der Probezeit in Absprache mit den Eltern.
  • Ein Eintritt während des laufenden Jahres ist nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung und bei freien Plätzen möglich.

 

6. An- und Abwesenheiten

  • Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von der Anwesenheit des Kindes, da der Platz reserviert ist.
  • Abwesenheiten (Ferien, Krankheit, Unfall) sind der Spielgruppenleiterin direkt zu melden.
  • Fällt ein Spielgruppenhalbtag aus organisatorischen oder unvorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit der Leitung, Feiertage, kurzfristige Schließung der Räumlichkeiten) aus, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz. Es wird jedoch stets versucht, eine Vertretung zu organisieren.

 

7. Austritt

  • Ein Austritt ist nur durch eine schriftliche Kündigung auf das Ende eines Quartals möglich.
  • Die Kündigung ist der Geschäftsleitung vorzulegen; eine Kündigung per E-Mail ist zulässig.
  • Eine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge erfolgt nicht.

 

8. Versicherung

  • Die Kinder sind in der Spielgruppe nicht versichert.
  • Es liegt in der Verantwortung der Eltern, eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen.

 

9. Toilettenbegleitung und Wickelsituation

  • Die Spielgruppenleitung ist befugt, das Kind auf die Toilette zu begleiten und wenn nötig Hilfe anzubieten. Ebenfalls ist es der Spielgruppenleitung erlaubt, einem Kind die Windeln zu wechseln. Die Spielgruppen verfügen nicht immer über einen separaten Wickelraum.

 

10. Ferien

  • Die Ferien richten sich nach dem jeweiligen Schulkalender.
  • Ausnahme: Am 1. Mai findet der reguläre Spielgruppenbetrieb statt, auch wenn die Schulen geschlossen sind.

 

11. WhatsApp-Gruppe

  • Die WhatsApp-Gruppe dient ausschließlich der internen Kommunikation zwischen den Eltern und der Spielgruppenleitung (z. B. organisatorische Informationen, Termine, kurzfristige Mitteilungen).
  • Die Teilnahme an der WhatsApp-Gruppe ist freiwillig und kann jederzeit beendet werden.
  • Alle Inhalte (Texte, Fotos, Dateien) sind vertraulich und dürfen nicht außerhalb der Gruppe weitergegeben werden.

 

12. Zusammenarbeit

  • Wir stehen in regelmäßigem fachlichen Austausch mit den Kindergärten sowie der Stiftung Netz.

 

13. Verpflegung / Znüni

  • Die Verpflegung (Znüni) wird von den Kindern selbst mitgebracht. Wir bitten die Eltern, auf gesunde, zahnfreundliche und einfach zu handhabende Lebensmittel zu achten.

 

14. Allgemeines

  • Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von der Spielgruppen-Kulm GmbH rechtzeitig bekanntgegeben. Für bereits laufende Verträge gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen AGB weiter.

 

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026